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Editorial DOI: 10.14623/thq.2024.3.243–245
Franz-Josef Bormann / Johannes Brachtendorf
Wenn in Deutschland von „Erinnerungskultur“ die Rede ist, denken viele Zeitgenossen zuerst an die historischen Hypotheken, die gerade auf der jüngeren deutschen Geschichte lasten und denen stets aufs Neue gerecht zu werden, Teil unserer besonderen Verantwortung ist. Es gibt aber auch eine positive Dimension des Erinnerns, die darin besteht, genau jene Errungenschaften und Leistungen aus der Vergangenheit im kollektiven Bewusstsein lebendig zu halten, denen für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen große Bedeutung zukommt. Letzteres trifft in besonderem Maße auf das Denken Immanuel Kants zu, dessen 300. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Der Umstand, dass sich der große Aufklärer und Weltbürger aus Königsberg zeit seines Lebens intensiv mit Fragen der Religion auseinandergesetzt hat, ist auch heute noch Grund genug, seinen einschlägigen Überlegungen aus theologischer Perspektive nachzugehen und kritisch nach den Stärken und Schwächen seines Ansatzes zu fragen. Dies soll hier in drei thematischen Blöcken geschehen.

Die Beiträge des ersten Teiles setzen sich mit zentralen Begriffen und Argumentationsformen der kantischen Moralphilosophie auseinander. Im ersten Text rekonstruiert der an der Tulane University in New Orleans lehrende Kant-Forscher Oliver Sensen zunächst die verschiedenen Varianten des sog. Kategorischen Imperativs und zeigt dann, dass sich in Kants Schriften eine alternative Methode zur Begründung moralischer Pflichten nachweisen lässt, die nicht nur den Standardeinwänden gegen diese vielleicht berühmteste Denkfigur kantischer Ethik zu entkräften, sondern auch die Äquivalenz ihrer verschiedenen Formulierungen aufzuzeigen vermag. Im Mittelpunkt des zweiten Beitrags des an der Münchener Hochschule für Philosophie lehrenden Religionsphilosophen Georg Sans steht Kants Frage nach dem Ursprung des Bösen, das weder im völligen Fehlen vernünftiger Grundsätze noch in verkehrten Handlungsgrundsätzen noch darin bestehen könne, dass der Akteur das Böse um seiner selbst willen anstrebe. Der „radikal böse“ Wille bestehe vielmehr darin, dass der Akteur das moralische Gesetz im Einzelfall bewusst seinen individuellen Neigungen unterordne und sich damit dessen kategorischer Geltung entziehe. Der dritte Text des Tübinger Moraltheologen Franz-Josef Bormann ist dem kantischen Autonomie-Verständnis gewidmet, dessen positiv-freiheitliche, kognitivistische und universalistische Imprägnierung in deutlichem Gegensatz zu einem in der zeitgenössischen moraltheologischen Debatte um sich greifenden Autonomismus steht, der auf der Grundlage eines emanzipatorischen Freiheitsverständnisses ein letztlich rein voluntaristisches Selbstbestimmungsmodell propagiert, das mit einer robusten Deutung normativer Handlungsgründe unvereinbar erscheint. Der vierte Beitrag des an der Frankfurter Hochschule Sankt Georgen lehrenden Philosophen Stephan Herzberg analysiert die moralphilosophischen Ansätze von Kant und Thomas von Aquin, um den Nachweis dafür zu erbringen, dass beide Autoren verschiedene Varianten eines moralischen Absolutismus vertreten, demzufolge bestimmte Handlungstypen als unter allen Umständen moralisch unzulässig zu qualifizieren sind.

Der zweite Teil des vorliegenden Heftes ist Themen gewidmet, die Kants Religionsphilosophie im engeren Sinne betreffen. Der in Tübingen promovierte Moraltheologe Johannes Reich befasst sich mit Kants Lehre vom göttlichen Gnadenbeistand, die vor allem in der Religionsschrift, aber auch schon in vorkritischen Werken zu finden ist. Es geht hier um die Frage, ob der Mensch sich aus eigener Kraft vom Bösen zum Guten wenden kann, oder ob dafür eine Mithilfe Gottes notwendig ist. Der Beitrag erkundet, welche Möglichkeiten der Verbindung von Moralphilosophie und Moraltheologie Kants Lehre vom göttlichen Beistand eröffnet. Der emeritierte Wiener Philosoph Rudolf Langthaler zeigt anhand vom Schlüsseltexten Kants, wie sich dessen Verständnis von Aufklärung verschiebt. Stehen zunächst die religionskritischen Implikationen des Aufklärungsbegriffs im Vordergrund, nämlich die Befreiung vom Aberglauben und vom bloßen Autoritätsglauben, so treten später religionsaffirmative Aspekte hinzu, insbesondere die Ablehnung einer bloß szientistischen Deutung des Menschen und der Welt, sowie die Befreiung zu einem vernünftigen „Zweifelglauben“. Aufklärung bedeutet letztlich, den Blick dafür zu öffnen, dass Religion die höchste Angelegenheit des Menschen sei. Der Tübinger Ethiker Claus Dierksmeier untersucht den epistemischen Status von Symbolen der Transzendenz in Kants Transzendentalphilosophie. Anhand von Kants philosophischer Rekonstruktion der Lehren von den zwei Naturen Christi und vom Reich Gottes auf Erden zeigt er, wie Kant religiösen Vorstellungen eine rationale Bedeutung verleiht, durch die sie auch bei Andersgläubigen und Nichtgläubigen Anklang finden können. Demnach besitzt Kants Religionsphilosophie für den Glaubensdialog in multikulturellen, offenen Gesellschaften weiterhin Relevanz. Johannes Brachtendorf, der an der katholisch-theologischen Fakultät in Tübingen Philosophie lehrt, befasst sich mit den religionskritischen Argumenten Kants, sofern sie gegen das Judentum gerichtet sind. Er zeigt, dass weder das Konzept der Vernunftreligion noch die judentumskritischen Argumente Kants in der Religionsschrift auf spezifisch christlichen Voraussetzungen beruhen. Die reine Religion in Kants Sinne stellt einen Fluchtpunkt dar, auf den sich sowohl das Christentum als auch das Judentum als positive Religionen zubewegen. Dazu müssen sich beide allerdings der Kritik durch die Vernunft öffnen. [...]


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